Neben der Wirtschafts- und Steuerberatung bieten wir von RST eine umfangreiche Beratung im Arbeitsrecht. Diese befasst sich mit den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse und den geltenden Normen im Bereich des Arbeitsrechts und der Arbeitssicherheit in Italien.
 

Wir beraten und unterstützen sie bei folgenden Angelegenheiten:

  • Abfassung von Betriebsabkommen
  • Individuelle Arbeitsverträge
  • Personalkosten und Beitragsbegünstigung bei Einstellungen
  • Gewerkschaftsverhandlungen
  • Kontrolle über die Korrektheit der Unterlagen (due diligence)
  • Außerordentliche Unternehmensoperationen
  • Konkursverfahren
  • Abwicklung von Verwaltungsrekursen
  • Außergerichtliche Arbeitsstreitigkeiten und Vergleiche
  • Auflösung von Arbeitsverhältnissen
  • Streitfälle am Arbeitsplatz
  • Grenzüberschreitende Arbeit


Gewerkschaftsverhandlungen
Bei Verhandlungen mit Gewerkschaften beraten wir Sie bezüglich: Massenentlassungen, Lohnausgleichskasse, Sonderlohnausgleichskasse, Solidaritätsfonds und Solidaritätsverträgen.

Streitfälle am Arbeitsplatz
Wir beraten Sie bei Streitfällen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Anwendung des Kollektivvertrages, der Einstufung des Personals, der Änderung des Tätigkeitsbereichs, den Versetzungen der Mitarbeiter und der körperlichen Eignung zur Ausführung der Tätigkeit.

Grenzüberschreitende Arbeit
Bei folgenden grenzüberschreitenden Themen beraten wir Sie: Entsendung von Arbeitnehmern aus EU-Ländern und nicht EU-Ländern, Einstellung von ausländischen Mitarbeitern und Entsendung von italienischen Arbeitnehmern ins Ausland.